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AG Wasser

Seit dem 01.10.2016 wurde die AG Wasser gegründet:

Personell besetzt sind die Funktionen mit folgenden Personen:

Vorsitzender: wird neu festgelegt

Techn. Leiter: Hr. Hellmann

Die Abrechnung der Wasserstände erfolgt mit der Jahresrechnung, voraussichtlich Anfang Januar. Ansprechpartner für Abrechnungen der Jahresrechnung ist der Kassierer des Vereins.

Grundlage für die Wasserversorgung der KGA ist die Vereinsordung [Download nicht gefunden.]

Es gibt 3  wichtige Termine für den Kleingärtner

  • Stichtag für Anbringung der Wasseruhren (14 Tage vor Anstelltermin)
  • Anstelltermin (hier werden die Hauptanschlüsse für die Wasserversorgung geöffnet)
  • Abstelltermin (die Hauptanschlüsse der Wasserversorgung wird geschlossen) nach diesen Datum können die Wasseruhren entfernt werden und die Hähne geöffnet werden. (7-14 Tage zuvor werden die Wasseruhren abgelesen)

Die AG Wasser ist zuständig für die Sicherstellung der Wasserversorgung und der Wartung der Anlage. Die Grundlage zur Wasserversorgung ist die Anlage 2 zum Pachtvertrag über die Trinkwasserversorgung in dem Kleingartenverein.

Hier ein paar wichtige Hinweise für den Pächter:

Wasseruhren:
– sind nur mit gültigen Eichung zugelassen und werden vom Verein angeboten
– der Einbau der Wasseruhr sollte vor der Wasseranstellung erfolgen
– die Wasseruhren müssen sichtbar für die Ablesung in Richtung Gartenweg angebaut werden, somit verhindern Sie unnötige Kletteraktionen an ihrem Gartenzaun
-Bitte die Wasseruhren in der Fließrichtung enstprechend des Pfeiles an der Uhr installieren.
– Abdeckung dürfen nicht verschlossen und sollen leicht abnehmbar sein.
– Sie können die Wasseruhren vor Witterungseinflüssen schützen in dem diese mit Folie, Tücher oder Styropor abgedeckt werden

Wasseranschlüsse:
– bis zum Absperrventil und dem Übergabepunkt zur Wasseruhr ist es die Aufgabe des Vereins dies entsprechend zu warten und notwendigerweise zu reparieren. Deshalb sind die Anschlüsse frei zuhalten und zugänglich sein. Sollte nachweisbar der Schaden durch den Pächter entstanden sein werden die Kosten hierfür in Rechnung gestellt.
– müssen wegen Arbeiten die Plomben entfernt werden muss vom Pächter dies zur Anzeige gebracht werden.
– Anschlüsse die mit Blindstopfen und Plombe versehen sind dürfen nur mit einer Erlaubnis entfernt werden. Diese Erlaubnis erhalten Sie beim Vorstand oder Aufbauleitung.
Abstellung des Wassers:
– wird vom Vorstand per Aushang rechtzeitig bekannt gegeben
– Witterungsbedingt wird die Wasserversorgungsanlage im Winter komplett vom Wasser entleert und abgestellt, damit es nicht zu Frostschäden kommt. Hierfür müssen alle aufsteigenden Rohre geöffnet sein (Trinkhalmeffekt)
– Bitte bauen Sie ab diesem Termin und bis zu den ersten frostigen Tagen Ihre Wasseruhr ab und öffnen Sie alle Wasserhähne inkl. den Absperrhahn in ihrer Parzelle.
– sollte es zu einen Frostschaden gekommen sein melden Sie dies dem Vorstand, damit rechtzeitig eine Reparatur stattfinden kann und auch nötige Bestellungen ausgelöst werden (neue Wasseruhren)

                                      

 

Anstellung des Wassers:
– wird vom Vorstand per Aushang rechtzeitig bekannt gegeben (Anstelltermin Wasser)
– vor der Anstellung schließen Sie bitte alle Wasserhähne inkl. Absperrhahn, (Termin für Anbringung der Wasseruhren in der KGA)
– per Sichtprüfung werden die Gartenfreunde der AG Wasser alle Anschlüsse prüfen und ggf. Schäden reparieren die bis zum Absperrhahn in Ihrer Parzelle vorhanden sind.
– schließen Sie ihre Wasseruhr an, entsprechend der o.g. Vorgaben
– nach der endgültigen Wasseranstellung werden die Wasseruhren ab dem Absperrhahn mit einer Farbplombe versehen.
die Anschlusskosten der Wasserversorgung ist generell 10,00 € pro vorhandenen Anschluss und die Verbrauchskosten die pro m³ entstehen. Muss aufgrund eines schuldhaften Handelns des Pächters der Anschluss gesperrt und entsperrt werden, wird hierfür weitere Gebühren fällig.

 

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