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Gartenbegehung des Vorstandes

Gartenbegehung des Vorstandes

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Der Vorstand prüft in der Zeit die Gärten von 305 bis 471 auf die Einhaltung der Kleingartenordnung lt, Rahmenkleingartenordnung des Landesverband Sachsen der Kleingärtner und im Rahmen der Vertragsstrafen lt. Satzung des Vereines.

Sie haben in der Zeit die Möglichkeit direkt mit den Vorstand über dem Gartenzaun mit den Problemen zur Kleingartenordnung zu sprechen. Da der Verein am Wettbewerb zur besten Kleingartenanlage 2019 teilnimmt, bitten wir Sie entsprechend die Kleingartenordnung einzuhalten.

Link zur Kleingartenverordnung:

https://www.lsk-kleingarten.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/rko_lsk_2014.pdf

 

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