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Stromzählerablesung

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Ablesetermin aller Stromzähler in den Parzellen der KGA am Walde

Die Selbstablesungen gilt für alle Parzellenbesitzer ohne Anschluss an den neuen Stromzählerverteiler.
(Die Parzellen 105-115, 158-357, 469-471 werden durch den Verein selbst abgelesen!)

Bitte senden Sie uns Ihre Selbstablesungen per Kontaktformular oder per Einwurf in den Briefkasten am Haupteingang zu. Bitte mit Foto des Zählers der in Ihrer Laube befindet, wenn möglich mit Zeitstempel der Aufnahme.

Fristende ist bis 17.April, danach wird der Verbrauch anhand der Vorjahreswerte geschätzt. Eine Reklamation ist dann nicht mehr möglich.

Es wird keine Ablesung durch Ableser stattfinden!

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