Ergebnis der Gartenbegehung vom 24./25. Mai 2025
Die diesjährige Gartenbegehung fand am 24. und 25. Mai 2025 statt. Der Termin wurde bereits zu Jahresbeginn auf unserer Website sowie im Aushang in der Oststraße angekündigt, um allen Pächterinnen und Pächtern ausreichend Gelegenheit zur Vorbereitung zu geben und ggf. vor Ort das Gespräch mit dem Vorstand zu suchen.
Ziel der Begehung
Die Gartenbegehung dient nicht der Gängelung einzelner Mitglieder, sondern der Einhaltung des Bundeskleingartengesetzes – der Grundlage für unsere Anerkennung als Kleingartenverein. Im Fokus standen dabei:
- Ordnung und Sauberkeit in der gesamten Anlage
- Pflegezustand der öffentlichen Wege
- Allgemeine kleingärtnerische Nutzung und Pflege der Parzellen
Der gewählte Zeitpunkt sollte sicherstellen, dass Beete bereits angelegt und bewirtschaftet sind – unabhängig von kurzfristigen Witterungseinflüssen.
Umfang der Begehung
Insgesamt wurden alle 453 Parzellen der Kleingartenanlage begutachtet. Ausgenommen waren:
- Bereits gekündigte Parzellen
- Freie Parzellen
Diese werden separat durch den Verein bzw. im Rahmen von Wertermittlungen bewertet.
Ergebnisse
Von den begutachteten verpachteten Parzellen wurden 82 Parzellen mit Mängeln festgestellt. Davon:
- 77 Parzellen wurden schriftlich benachrichtigt
- 5 Parzellen befinden sich noch in Prüfung
Die 77 angeschriebenen Parzellen wurden nach Dringlichkeit wie folgt eingestuft:
- 28 Parzellen – Priorität Hoch
- 41 Parzellen – Priorität Normal
- 8 Parzellen – Priorität Gering
Die Einstufung basiert auf dem Gesamteindruck der Parzelle im Verhältnis zur Gesamtanlage. Dabei können mehrere unterschiedliche Mängel pro Parzelle festgestellt worden sein.
Häufig festgestellte Mängel
- Verunkrauteter Weg am Zaun (gem. KGO §2, §3, §9)
- Überwuchs zum öffentlichen Weg (gem. KGO §2, §3, §10)
- Fehlende Gartennummer am Zaun (gem. KGO §5, §1, §2)
- Reparaturbedürftige Einfriedung (gem. KGO §5, §1, §2)
- Zu hohe Hecken oder Sichtschutz (gem. KGO §5, §1, §5)
- Allgemeiner Pflegezustand / Unrat (gem. KGA §6, §1)
- Nicht genehmigte Badebecken oder Trampoline (gem. KGO §6, §3, §1 / §6, §4, §2)
- Verstoß gegen die Drittelregelung (zu wenig Obst-/Gemüseanbau) (gem. KGO §8, §1, §1)
- Naturbelassene Gärten ohne kleingärtnerische Nutzung (gem. KGO §8, §1, §2)
- Nicht zulässige Wald- und Parkbäume (gem. KGO §8, §6)
Weitere Schritte
Die betroffenen Pächterinnen und Pächter haben nun einen Monat Zeit, um die Mängel zu beheben oder eine schriftliche Stellungnahme bzw. einen Widerspruch einzureichen. Mitte Juli 2025 erfolgt eine gezielte Nachkontrolle der betroffenen Parzellen. Auf Grundlage dieser Nachprüfung wird der Vorstand über weitere Maßnahmen entscheiden.
Wir danken allen Mitgliedern für ihr Engagement und hoffen, mit dieser Information zur Transparenz unserer Vereinsarbeit beizutragen.