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Sicherheit in der KGA

in unserer KGA gilt die KGO des Stadtverbandes der Kleingärtner in Leipzig e.V. , sowie die Vereinsordnung als Ergänzung zur Kleingartenordnung des SLK. Darin wird das allgemeine Verbot für das Betreiben von offenen Feuerstellen und das Verbot von Nutzung zweirädrigen Fahrzeugen innerhalb der KGA beschrieben. Zudem gilt das in den Wintermonaten die KGA stets verschlossen bleiben muss.

Leider können dadurch Einbrüche und Vandalismus nicht verhindern werden.

Hierfür bietet der Stadtverband der Kleingärtner in Leipzig e.V. eine Laubenversicherung an, die im Rahmen einer Kollektivversicherung mit der Generali Versicherung abgeschlossen wurde. In Zusammenarbeit mit den Vereinsvorständen wird diese den Parzellenbesitzern als individuelle Versicherung angeboten. Die Laubenversicherung kann beim Vorstand beantragt werden, hierfür haben wir ein Formular vorbereitet. Siehe unter –> Dokumente

Wenn Sie dies nutzen möchten, füllen Sie bitte das Formular aus (mit Ihrer Unterschrift), anschließend reichen Sie es dem Vorstand weiter. Der Vorstand leitet das Dokument an den Stadtverband. Wichtig ist die Bezahlung des Erstbeitrages direkt an den Stadtverband, ab diesen Zahlungseingang sind Sie versichert. Die Bankverbindungsdaten befinden sich auf dem Antrag. Es wird aus Kostengründen keine Versicherungspolice erstellt. Der Vorstand gleicht aber jedes Jahr die Daten mit dem Stadtverband ab und aktualisiert die Versicherungsliste. Der jährliche Beitrag (außer der Erstbeitrag) wird über die Pachtrechnung für das laufende Jahr berechnet und eingezogen.

Im Schadensfall sind direkt die Versicherungsvertreter der Generali zu kontaktieren. Hier zu können Sie sich unter diesem Link informieren –> https://www.stadtverband-leipzig.de/versicherung-fuer-kleingaertner/

Im Falle einer Schadensregulierung ist die Tagebuchnummer der Schadensanzeige von der Polizei wichtig, hier kann man Online den Schaden anzeigen –> https://www.polizei.sachsen.de/onlinewache/onlinewache.aspx . Ebenso sind Dokumentationen wie Foto´s zum Schaden und evt. Rechnungen für die Regulierung wichtig.

Der Vereinsvorstand ist bemüht solche Schäden so gering wie möglich zu halten, durch Maßnahmen wie Austausch der Eingangsschlösser der KGA und Alarmanlage am Vereinsgebäuden. Für das Eigentum des Parzelle ist aber der Besitzer selbst verantwortlich.

Vermeiden Sie also Sichtschutzeinrichtungen wo Einbrecher leichtes Spiel haben, lagern Sie keine wertvollen Gegenstände in Ihren Lauben, verschließen Sie die Lauben und Gartentore sorgfältig. Halten Sie Ihre Zäune in Ordnung (Latten sollten fest installiert sein). Äußerliche Installationen wie Satellitenschüsseln sind ein Hinweis für den Einbrecher das es sich lohnen kann.

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