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Gartenbegehung

Gartenbegehungen werden durch den Vorstand jedes Jahr durchgeführt. Ziel dieser Besichtigungen ist die Erfassung der Mängel auf Grundlage der Kleingartenordnung des Stadtverbandes der Kleingärtner der Stadt Leipzig.

Der Vorstand ist verpflichtet die vertragsgemäße Einhaltung lt. Bundeskleingartengesetz zu überwachen und bei Mängel die Pächter aufzufordern dies abzustellen. Hierfür gibt es die Möglichkeit Ermahnungen, Abmahnung und lt. Vereinsatzung Vertragsstrafen an den betroffenen Pächter auszusprechen.

Die Besichtigung der KGA und der Parzellen wird per Aushang angekündigt und während der Durchführung bei Mängeln fotodokumentarisch erfasst. Die Mängel werden den betroffenen Pächter schriftlich angezeigt und dem Pächter eine Frist gesetzt diesen Mangel abzustellen bzw. eine Stellungnahme zu diesen angezeigten Mängel abzugeben.

Wir als Vorstand möchten mir unserer letzten Gartenbegehung und den damit versendeten Briefen an die betroffenen Pächter an Ihren Pflichten lt. Pachtvertrag erinnern und an die Vernunft appellieren dass die Grundlage des Vereins und damit verbundenen Vorzüge des Kleingartens auf den Spiel stehen können wenn die Mängel nicht abgestellt werden.

Hinsichtlich der Einhaltung der 1/3 Regelung und aufgrund der langanhaltenden regenlosen Zeit ist uns bewusst das die Gartenfreunde damit Probleme haben. Dies werden wir bei den Eingaben der Stellungsnahmen berücksichtigen. Wichtig für die Besichtigung war vor allem der äußere Eindruck der Parzelle, die Einfriedung zum öffentlichen Weg (Gartennummer vorhanden??) und Feuerstellen, sowie nichtgenehmigte Bauten.

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