Gemeinschaftsstunden sind persönliche Arbeitsleistungen, die jeder Pächter des Kleingartenvereins für die Pflege und den Erhalt der Gemeinschaftsanlagen der Kleingartenanlage (KGA) erbringt. Dazu gehören verschiedene Tätigkeiten, die für den ordnungsgemäßen Zustand und die Funktionsfähigkeit des Vereins erforderlich sind.
Die Grundlage hierfür ergibt sich aus dem abgeschlossenen Pachtvertrag sowie der gültigen Satzung des Vereins. Diese Regelung ist in nahezu allen Kleingartenvereinen üblich.
Organisation der Gemeinschaftsstunden:
- Die Termine finden in der Regel Samstags von 09:00 bis 12:00 Uhr statt.
- Sie werden per Aushang bekanntgegeben und sind für die jeweiligen Parzellen als Pflichttermine vorgesehen.
- eine Anmeldung durch die Mitglieder/Pächter ist erforderlich, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Der Aufbauleiter hat das Recht überzählige Mitglieder/ Pächter ohne Anmeldung auf andere Termine zu verlegen.
Aktuelle Beschlüsse:
- Vorgesehen sind derzeit 3 Arbeitsstunden pro Jahr.
- Für jede nicht geleistete Stunde wird ein Ersatzbetrag von 60,00 € pro Stunde berechnet.
Ausnahmen:
- Mitglieder/Pächter mit einem Pflegevertrag sind von den Pflichtterminen befreit, da sie bestimmte Tätigkeiten im Verein dauerhaft übernehmen.
- Mitglieder/Pächter ab 75 Jahren sind seit der Mitgliederversammlung 2025 aufgrund des Alters und eingeschränkter Möglichkeiten von der Pflicht befreit.
Wichtige Hinweise:
- Gemeinschaftsstunden unterliegen nicht der Einkommensteuer und sind nicht sozialversicherungspflichtig.
- Teilnehmer sind über den Verein privat unfallversichert.
- Alle geleisteten Stunden müssen im Arbeitsbuch der Aufbauleitung quittiert werden.
Anmeldung für Gemeinschaftsstunden
Aktuell sind keine Wege/Termine verfügbar.

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