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Gemeinschaftstunden

Gemeinschaftsstunden sind persönliche Arbeitsleistungen die jeder Pächter des Kleingartenvereins für die Erhaltung der Gemeinschaftsanlagen der KGA aufbringt. Hierzu zählen verschiedene Tätigkeiten die der Verein aufbringen muss.

Die Grundlage hierfür ergibt sich aus dem abgeschlossenen Pachtvertrag und der gültigen Satzung des Vereins und wird üblicherweise in jedem Verein geleistet.

Die Dauer der Gemeinschaftsstunden und die Höhe des Ersatzbeitrages wird bei der Mitgliederversammlung beschlossen, derzeit sind ab 2021 3 Arbeitsstunden oder pro nichtgeleistete Stunde 30,00 € dafür vorgesehen.

Die Gemeinschaftsstunden im Rahmen der beschlossenen Vorgaben unterliegen nicht der Einkommensteuer und sozialversicherungspflichtigen Abgaben. Teilnehmer an den Gemeinschaftsstunden sind über den Verein privat unfallversichert und müssen diese im Arbeitsbuch des Aufbauleiters ihre Arbeitsleistung quittieren lassen.

Die Termine für die Gemeinschaftsstunden werden in der Regel Samstags vormittags durchgeführt und sind per Aushang für die jeweiligen Parzellen vorgegeben. (sogenannte Pflichttermine)

 

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