Zur Vermeidung unnötiger Kletteraktionen über den Gartenzaun sowie zur Einsparung von Arbeitskosten bitten wir Sie, die Wasserzähler bis spätestens 18.10.2026 selbst abzulesen. Bitte übermitteln Sie die Daten über unser Formular „Wasserablesung“.
Folgende Angaben werden benötigt:
- die Zählernummer,
- den Zählerstand,
- das Jahr der Eichung des Zählers,
- den Zeitpunkt der Ablesung und
- zusätzlich ein Hinweis zum Zustand der Wasseruhr (Undichtigkeit / Zählwerk defekt).
Als Nachweis werden Fotos mit Zeitstempel oder schriftliche Aufzeichnungen mit Unterschrift akzeptiert.
Wasserzähler dürfen erst nach der Wasserabstellung am 01.11.2026 entfernt werden, da gegebenenfalls Nachkontrollen erforderlich sind.
Liegt keine Selbstablesung vor, werden wir vor der Wasserabstellung eine Ablesung vor Ort durchführen.
Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Mithilfe.
Formular Wasserablesung 2026:


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