Alle Telefonnummern finden Sie im Bereich "Kontakt"

EU-Regelung zum Umgang mit invasiven Arten

EU-Regelung zum Umgang mit invasiven Arten

Die EU-Verordnung zu gebietsfremden Arten regelt das Verbot von Einfuhr, Haltung, Zucht, Transport, Erwerb, Verwendung, Tausch und Freisetzung entsprechend gelisteter Pflanzen- und Tierarten.

Für die Kleingartenvereine sind besonders die Regeln zu den verbotenen Pflanzen relevant. Die Einhaltung der Verbote sind wichtig, um nachteilige Folgen für Natur, Mensch und Wirtschaft zu verhindern.

Die meisten der 48 in Deutschland nachgewiesenen invasiven Arten gelten heute schon in mehreren Bundesländern als etabliert, teilweise haben sich die Arten bereits großräumig ausgebreitet. Einige invasive Arten kommen aktuell in allen Bundesländern vor: Götterbaum, Schmalblättrige Wasserpest, Riesenbärenklau und Drüsiges Springkraut.

Für Sie als Kleingärtner gilt, dass Sie die im verlinkten PDF-Dokument aufgeführten Pflanzenarten nicht in Ihrem Garten ausbringen, vermehren, züchten oder tauschen dürfen. Sollten sich in Ihrem Garten bereits Vertreter der verbotenen Arten befinden, sind diese rückstandslos zu entfernen. Beispielhaft sind zu nennen:

• Japanischer Hopfen

• Pampasgras

• Steppengras

• Japanischer Kletterfarn

• Ballonwein

• Heusenkraut

• Karottenkraut

• Wassersalat

• Wasserhyazinthe

 

Langform: Unionsliste_HP_KGV_lang

Gartenfachberatung: Jette Fröhlich

jette.froehlich@kgvamwalde.de

0 0 votes
Artikelbewertung
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
Datenschutz
0 Kommentare
Inline-Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
0
Wir freuen uns über Ihre Gedanken, kommentieren Sie gerne den Beitragx
Aktiviere Benachrichtigungen OK Nein Danke
On which category would you like to receive?