EU-Regelung zum Umgang mit invasiven Arten
Die EU-Verordnung zu gebietsfremden Arten regelt das Verbot von Einfuhr, Haltung, Zucht, Transport, Erwerb, Verwendung, Tausch und Freisetzung entsprechend gelisteter Pflanzen- und Tierarten.
Für die Kleingartenvereine sind besonders die Regeln zu den verbotenen Pflanzen relevant. Die Einhaltung der Verbote sind wichtig, um nachteilige Folgen für Natur, Mensch und Wirtschaft zu verhindern.
Die meisten der 48 in Deutschland nachgewiesenen invasiven Arten gelten heute schon in mehreren Bundesländern als etabliert, teilweise haben sich die Arten bereits großräumig ausgebreitet. Einige invasive Arten kommen aktuell in allen Bundesländern vor: Götterbaum, Schmalblättrige Wasserpest, Riesenbärenklau und Drüsiges Springkraut.
Für Sie als Kleingärtner gilt, dass Sie die im verlinkten PDF-Dokument aufgeführten Pflanzenarten nicht in Ihrem Garten ausbringen, vermehren, züchten oder tauschen dürfen. Sollten sich in Ihrem Garten bereits Vertreter der verbotenen Arten befinden, sind diese rückstandslos zu entfernen. Beispielhaft sind zu nennen:
• Japanischer Hopfen
• Pampasgras
• Steppengras
• Japanischer Kletterfarn
• Ballonwein
• Heusenkraut
• Karottenkraut
• Wassersalat
• Wasserhyazinthe
Langform: Unionsliste_HP_KGV_lang
Gartenfachberatung: Jette Fröhlich
jette.froehlich@kgvamwalde.de
Dieser Wassersalat darf nicht in den Miniteich? Oder gibt es eine andere Sorte die unsere kühlen bis kalten Temperaturen überlebt?