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Der Vorstand prüft in der Zeit die Gärten auf die Einhaltung der Kleingartenordnung des Landesverband Sachsen der Kleingärtner und im Rahmen der Vertragsstrafen lt. Satzung des Vereines.
Sie können direkt über den Gartenzaun zu Probleme und Anregungen mit Vorstand reden. Bitte stellen Sie bis dahin sicher das die kleingärtnerische Nutzung sichtbar vorhanden ist.
Link zur Kleingartenverordnung: https://www.stadtverband-leipzig.de/vereins-und-kleingartenrecht/

Der Vorstand prüft in der Zeit die Gärten auf die Einhaltung der Kleingartenordnung des Landesverband Sachsen der Kleingärtner und im Rahmen der Vertragsstrafen lt. Satzung des Vereines.
Sie können direkt über den Gartenzaun zu Probleme und Anregungen mit Vorstand reden. Bitte stellen Sie bis dahin sicher das die kleingärtnerische Nutzung sichtbar vorhanden ist.
Link zur Kleingartenverordnung: https://www.stadtverband-leipzig.de/vereins-und-kleingartenrecht/

Sehr geehrte Mitglieder,
hiermit laden wir Sie zur Mitgliederversammlung des Kleingartenvereins „Am Walde e.V.“ herzlich ein.
Die Veranstaltung findet am Sonntag, dem 17.August 2024, 10:00 Uhr (geschätzte Dauer 3 Stunden) auf der Festwiese unseres Kleingartenvereins statt.
Die geplanten Tagesordnungspunkte finden Sie unter folgendem Link:
in Erstellung
Diese Einladung gilt nur für die Mitglieder des Vereins. Begleitpersonen haben kein Rede- und Stimmrecht.
Wir freuen uns auf Ihr Erscheinen und hoffen, dass ein schönes Wetter zum reibungslosen Ablauf unserer Veranstaltung beiträgt.
Mit freundlichen Grüßen
H. Opitz
Vorstandsvorsitzender

Zur Vermeidung von unnötigen Kletteraktionen über den Gartenzaun und Einsparung von Arbeitskosten bitten wir um eine Selbstablesung der Wasserzähler bis zum 19.10.2024.
Dies senden Sie uns bitte per Brief oder per E-Mail an verein@kgvamwalde.de oder nutzten Sie unseren Formular Wasserablesung auf www.kgvamwalde.de.
Folgende Angaben werden leserlich benötigt:
- die Zählernummer,
- den Zählerstand,
- das Jahr der Eichung des Zählers,
- den Zeitpunkt der Ablesung und
- zusätzlich ein Hinweis zum Zustand der Wasseruhr (Undichtigkeit / Zählwerk defekt).
Akzeptiert werden Fotos mit Zeitstempel oder schriftlich Aufzeichnung mit Unterschrift.
Alle Wasserzähler dürfen erst nach der Wasserabstellung am 26. 10.2024 entfernt werden, da mögliche Nachkontrollen notwendig sind!
Bei nicht vorhandenen Selbstablesungen werden wir vor der Wasserabstellung Vorort eine Ablesung durchführen.
Das Formular wird geladen
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Wir bedanken uns vorab für die Mithilfe.
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