Der Vorstand prüft in der Zeit die Gärten auf die Einhaltung der Kleingartenordnung des Landesverband Sachsen der Kleingärtner und im Rahmen der Vertragsstrafen lt. Satzung des Vereines. Sie können direkt
Der Vorstand prüft in der Zeit die Gärten auf die Einhaltung der Kleingartenordnung des Landesverband Sachsen der Kleingärtner und im Rahmen der Vertragsstrafen lt. Satzung des Vereines. Sie können direkt
Pflichttermin für Gemeinschaftsarbeit der Mitglieder der jeweiligen o.g. Parzellen. Gilt nicht für Mitglieder mit entsprechender aktuellen Pflegevereinbarung. Für nicht geleistete Stunden können lt. Satzung und der Vereinsordnung der Gemeinschaftsstunden 60,00 € pro
Sprechstunde des Vorstandes für alle Themen rund um den Verein. Für Anfragen an Parzellen und die damit abschließend verbundenen Formalitäten werden individuelle Termine vereinbart.
Pflichttermin für Gemeinschaftsarbeit der Mitglieder der jeweiligen o.g. Parzellen. Gilt nicht für Mitglieder mit entsprechender aktuellen Pflegevereinbarung. Für nicht geleistete Stunden können lt. Satzung und der Vereinsordnung der Gemeinschaftsstunden 60,00 € pro
Pflichttermin für Gemeinschaftsarbeit der Mitglieder der jeweiligen o.g. Parzellen. Gilt nicht für Mitglieder mit entsprechender aktuellen Pflegevereinbarung. Für nicht geleistete Stunden können lt. Satzung und der Vereinsordnung der Gemeinschaftsstunden 60,00 € pro
Pflichttermin für Gemeinschaftsarbeit der Mitglieder der jeweiligen o.g. Parzellen. Gilt nicht für Mitglieder mit entsprechender aktuellen Pflegevereinbarung. Für nicht geleistete Stunden können lt. Satzung und der Vereinsordnung der Gemeinschaftsstunden 60,00 € pro
Hallo Leipzig! Es ist endlich soweit – unser erster Flohmarkt startet! Am 21. Juni 2025 von 15 bis 18 Uhr im wunderschönen KGV Am Walde in Leipzig-Stötteritz ️ Was dich
Sprechstunde des Vorstandes für alle Themen rund um den Verein. Für Anfragen an Parzellen und die damit abschließend verbundenen Formalitäten werden individuelle Termine vereinbart.
Pflichttermin für Gemeinschaftsarbeit der Mitglieder der jeweiligen o.g. Parzellen. Gilt nicht für Mitglieder mit entsprechender aktuellen Pflegevereinbarung. Für nicht geleistete Stunden können lt. Satzung und der Vereinsordnung der Gemeinschaftsstunden 60,00 € pro
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